|
|
 |
 |
|
Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer
|
 |
 |
|
Wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen verlangt der Gesetzgeber vom Unternehmer im Verkehrsgewerbe oder vom leitenden Angestellten, den Nachweis der sachlichen und fachlichen Eignung (§ 10 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz bzw. § 13 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz)
|
 |
 |
|
Der geforderte Nachweis ist in einer Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu erbringen
|
|
|
Um diese Prüfung mit Erfolg ablegen zu können, ist der Besuch unseres Vorbereitungsseminars mit einer gezielten Schulung in den verschiedenen Prüfungsbereichen, unumgänglich. Nur so haben Sie die Chance die Sach- und Fachkundeprüfung zu bestehen. Darüber hinaus kommt Ihnen das bei uns vermittelte Wissen bei der Ausübung Ihrer zukünftigen Tätigkeit voll zugute und lässt Sie so zu einem erfolgreichen Unternehmer bzw. einem Leiter eines Unternehmens werden.
|
 |
 |
|
Unsere über 19-jährige Erfahrung in der Schulung auf die Vorbereitung zur Sach- und Fachkundeprüfung ist schon fast ein Garant für Sie diese Prüfung mit Erfolg abzulegen
|
 |
 |
 |
|
Vergleichen Sie, wer Ihnen diese Erfahrung bieten kann
|
|
|
Ihre Ausbilder:
|
|
|
|
 |
 |
|
Oskar Immig; ist seit Anfang an den Schulungen massgeblich beteiligt, als ausgebildeter Berufskraftfahrer mit Erweiterung zum Kraftverkehrsmeister ist Oskar nun seit vielen Jahren beim Bundesamt für Güterverkehr beschäftigt
|
|
|
Seine Tätigkeit beim BAG garantiert dass er immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung ist. Sein Aufgabengebiet bei den Schulungen ist daher der gesamte gesetzliche Hintergrund den ein Kraftverkehrsunternehmer kennen muss, weiterhin vermittelt er wie Frachtpreise korrekt zu ermitteln sind.
|
|
|