Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer

Wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen verlangt der Gesetzgeber vom Unternehmer im Verkehrsgewerbe oder vom leitenden Angestellten, den Nachweis der sachlichen und fachlichen Eignung (§ 10 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz bzw. § 13 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz)

Der geforderte Nachweis ist in einer Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer  zu erbringen

Um diese Prüfung mit Erfolg ablegen zu können, ist der Besuch unseres Vorbereitungsseminars mit einer gezielten Schulung in den verschiedenen Prüfungsbereichen, unumgänglich. Nur so haben Sie die Chance die Sach- und Fachkundeprüfung zu bestehen. Darüber hinaus kommt Ihnen das bei uns vermittelte Wissen bei der Ausübung Ihrer zukünftigen Tätigkeit voll zugute und lässt Sie so zu einem erfolgreichen Unternehmer  bzw. einem Leiter eines Unternehmens werden.

Unsere über 19-jährige Erfahrung in der Schulung auf die Vorbereitung zur Sach- und Fachkundeprüfung ist schon fast ein Garant für Sie diese Prüfung mit Erfolg abzulegen

Vergleichen Sie, wer Ihnen diese Erfahrung bieten kann

Ihre Ausbilder:

Oskar Immig; ist seit Anfang an den Schulungen massgeblich beteiligt, als ausgebildeter Berufskraftfahrer mit Erweiterung zum Kraftverkehrsmeister ist Oskar nun seit vielen Jahren beim Bundesamt für Güterverkehr beschäftigt

Seine Tätigkeit beim BAG garantiert dass er immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung ist. Sein Aufgabengebiet bei den Schulungen ist daher der gesamte gesetzliche Hintergrund den ein Kraftverkehrsunternehmer kennen muss,  weiterhin vermittelt er wie Frachtpreise korrekt zu ermitteln sind.

Walter Becker; hat eine Ausbildung mit anschliessender Berufserfahrung  als Kaufmann im Gross - und Aussenhandel, sowie mehrjährige Erfahrung im Güter- sowie Omnibusverkehr und ist seit 1980 Fahrlehrer und Inhaber der Fahrschule seit 1982.

Mein Aufgabengebiet bei den Schulungen ist daher der gesamte kaufmännische Hintergrund, wie Personalwesen, Buchführung und die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), weiterhin bin ich zuständig für die Vorschriften im Straßenverkehr, sowie den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

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